NÖ Landeskindergarten

Kindergarten / Hort
NÖ Landeskindergarten

Vorderansicht NÖ Landeskindergarten Kammersdorf

Die Kindergartenpädagoginnen und Kinderbetreuerinnen üben ihren Beruf mit viel Fach- und Sozialkompetenz aus. Durch eine fundierte pädagogische, psychologische und didaktische Ausbildung ist eine kompetente und anspruchsvolle Betreuung der Kinder gewährleistet.

 

Die Kindergartenkinder genießen eine liebevolle Betreuung durch:

Kindergartenleiterin/pädagogin Gruppe 1:Judith Weber
Kinderbetreuerin Gruppe 1:Doris Zinkel
  
Kindergartenpädagoginnen Gruppe 2:Elisabeth Fiby
Kinderbetreuerin Gruppe 2:Regina Bischof

Kosten:

Kostenbeitrag Nachmittagsbetreuung:€ 80,00 für die Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr
 € 70,00 bis 60 Stunden
 € 50,00 bis 40 Stunden
 € 30,00 bis 20 Stunden
Beschäftigungsbeitrag:€ 15,00 pro Monat
Essensbeitrag:€ 3,20 pro Essen

Öffnungszeiten:

Gemäß § 23 Abs. 1 des NÖ Kindergartengesetzes 2006 hat der Kindergartenerhalter die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungszeit im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung festzusetzen und durch Anschlag an einer allgemein zugänglichen Stelle des Kindergartengebäudes und in einer weiteren geeigneten Form den Eltern (Erziehungsberechtigten) zur Kenntnis zu bringen.

Gemäß § 23 Abs. 2 des NÖ Kindergartengesetzes 2006 beträgt die Bildungszeit von Montag bis Freitag täglich vier Stunden und ist grundsätzlich am Vormittag bis 12.00 Uhr festzulegen. In einem mehrgruppigen Kindergarten dürfen pro Kindergartengruppe unterschiedliche Bildungszeiten festgelegt werden.

Gemäß § 23 Abs. 3 des NÖ Kindergartengesetzes 2006 hat der Kindergartenerhalter entsprechend dem Bedarf der Kinder und Eltern (Erziehungsberechtigten) vor und/oder nach der Bildungszeit eine Erziehungs- und Betreuungszeit im Kindergarten einzurichten, wenn ein Bedarf für mindestens 3 Kinder besteht. Volksschulkinder dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn keine andere geeignete Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Pro Gemeinde (Gemeindeverband) dürfen höchstens 10 Volksschulkinder aufgenommen werden. Der Kindergartenerhalter darf von der Einrichtung einer Erziehungs- und Betreuungszeit in einem Kindergarten absehen, wenn die Aufnahme des Kindes in einem anderen Kindergarten der Gemeinde (des Gemeindeverbandes) mit Erziehungs- und Betreuungszeit in zumutbarer Entfernung möglich ist. Sinkt die Kinderzahl während des Kindergartenjahres unter 3 Kinder ab, ist die Erziehungs- und Betreuungszeit nur weiterzuführen, wenn nachweislich in der Gemeinde (im Gemeindeverband) keine andere Betreuung der Kinder nach dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG), LGBl. 5065, möglich ist.

Der Kindergarten ist an folgenden Tagen geschlossen:

Feiertagen
Pfingstferien
Weihnachtsferien
Semesterferien
Osterferien
Sommerferien


Kontakt

  • E-Mailkindergarten@nappersdorf-kammersdorf.at
  • Telefon 1+43 2953 2316
  • VCardvCard
  • AdresseKammersdorf 57, 2033 Kammersdorf

Ansprechpersonen

Kindergartenleiterin/-pädagogin Gruppe 1
Kindergartenpädagogin Gruppe 2

Branchen

  • Kindergarten / Hort