Kommt es zu Wolfssichtungen, zu bedrohlichen Situationen in Siedlungsnähe, zu Nutztierrissen, oder möchte man eine Herdenschutzberatung in Anspruch nehmen, gibt es unterschiedliche Meldestellen und Abläufe. Sind Vergrämungen oder Entnahmen von Wölfen zulässig, bilden die beiden Wolfs-Verordnungen die rechtliche Basis.
Das Land NÖ hat in Kooperation mit der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer sowie nach Abstimmung mit dem NÖ Landesjagdverband drei Informationsblätter zum Thema Wolf ausgearbeitet. Diese Informationsblätter beziehen sich auf unterschiedliche Zielgruppen, nämlich
• die allgemeine Bevölkerung,
• Jägerinnen und Jäger sowie
• Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter.
Aufgrund der Änderung der rechtlichen Grundlagen in Niederösterreich (Novelle der sog. "Wolf-Verordnungen") wurden die Informationsblätter auf die neue Rechtlage angepasst.
Inhalt der Informationsblätter:
- Empfohlene Verhaltensweisen bei Sichtungen von Wölfen.
- Für Jägerinnen und Jäger werden der Umgang mit Sichtungen von Wölfen und das Prozedere bei Wolfsvergrämungen und Wolfsentnahmen dargelegt.
- Für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter werden der Ablauf und die Anlaufstellen bei Nutztierrissen dargestellt und auf die Kontaktstelle für Herdenschutzberatung hingewiesen.
Infoblatt_Wolf_Bevölkerung.pdf herunterladen (0.32 MB)
Infoblatt_Wolf_Jägerschaft.pdf herunterladen (0.18 MB)
Infoblatt_Wolf_Nutztierhalter.pdf herunterladen (0.32 MB)