Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, mit der die Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher für die Jagdjahre 2023/2024 verordnet wird.

KalenderAushang: 26.06.2023
KalenderAbhang: 31.03.2024