Die Wahlen in die Landwirtschaftskammern 2025 finden am 9. März 2025 statt. Als Stichtag wurde der 11. November 2024 bestimmt.
Gemäß § 24 Abs. 1 des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes sind in die Landwirtschaftskammern wahlberechtigt,
sind ein bedeutendes Kulturgut, welches wir erhalten und in die Zukunft denken möchten. Dafür müssen diese einzigartigen Kellerobjekte korrekt saniert und erhalten werden.
Ab Juli 2024 besteht die Möglichkeit
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