Alle Wasserzähler die zur Verrechnung herangezogen werden, unterliegen der Eichpflicht gemäß Maß- und Eichgesetz. Diese Wasserzähler müssen spätestens in einem Intervall von fünf Jahren nachgeeicht bzw. ausgetauscht werden.
- Wasserzähler müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen nicht durch Regale und andere Gegenstände verstellt werden.
- Vor und nach jedem Wasserzähler muss ein Absperrventil angebracht sein, damit der Aus- und Einbau möglich ist.
- Der Einsatz einer Einbaugarnitur samt Absperrventile und Rückflussverhinderer auf einem Bügel ist heute Stand der Technik und daher verpflichtend einzubauen!
- Da Wasserzähler auch im Zählwerksbereich mit Wasser durchströmt werden, ist darauf zu achten, dass Zähler frostsicher eingebaut werden.
- Die vorgesehene Einbaulage ist unbedingt zu beachten, da durch Lufteinschlüsse das Zählergebnis beeinflusst werden kann.
- Es wird empfohlen den Wasserzählerstand öfters selbst zu kontrollieren um etwaige Schäden (Rohrbrüche, usw.) in der Hausinstallation rechtzeitig zu erkennen. Auch sollten die Absperrventile öfters zu- und aufgedreht werden, um eventuelle Korrosionen zu vermeiden.
- Wird ein Zählergebnis angezweifelt bzw. ist eine Kontrolle auf ordnungsgemäße Funktion des Wasserzählers notwendig, so wird die Prüfung beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gegen Gebühr durchgeführt. Diese Befunde gelten auch vor Gericht.