Wasseranschluss

Der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt muss beantragt werden. Es ist auch möglich, zu Beginn des Hausbaus einen provisorischen Wasseranschluss zu errichten, der dann bei Fertigstellung des Wohnhauses in einen fixen Wasseranschluss umgebaut wird. Der Wasser-Hausanschluss auf öffentlichem Gut wird von der Gemeinde errichtet und verbleibt in deren Eigentum. Der Teil des Wasser-Hausanschlusses, der auf Eigengrund (Privater Bereich) liegt, steht in der Verantwortung des Liegenschafts- bzw. Hauseigentümers.

Für einen Wasser-Hausanschluss sind nur drei Vorbereitungsschritte nötig:

  • Sie füllen die Anmeldung des Wasserbezuges aus und unterschreiben diese.
  • Sie lassen von einem Installateurfachbetrieb Ihres Vertrauens einen Zählerplatz (frostsicher und mechanisch geschützt) vorbereiten.
  • Unsere Gemeindearbeiter montieren den Wasserzähler.

Der Hausanschlussschieber (auch Salbachventil oder Absperrschieber genannt) ist auf „Öffentlichem Gut“ im Nahbereich der Grundstücksgrenze der Liegenschaft des Anschlusswerbers situiert und dient dazu, den Durchfluss des Wassers in einer Rohrleitung komplett zu öffnen oder zu schießen. Der Hausanschlussschieber muss für die Organe des Wasserversorgers (Gemeinde) jederzeit zugänglich sein und ohne Erschwernisse betätigt werden können, um bestimmte Bereiche des Leitungsnetzes etwa bei Wasserrohrbrüchen oder Wartungs- und Reparaturarbeiten abzusperren. Eine Überpflasterung, Bepflanzung mit Bäumen oder Sträuchern sowie die ständige Lagerung von Materialien (z.B. Holz oder Blumentröge) im unmittelbaren Umkreis des Salbachs ist weder gestatten noch erlaubt. Auch das Abstellen von Kraftfahrzeugen über diesem Schieber ist verboten.




Skizze Wasseranschluss