Bereitstellungsgebühr

Gemäß § 9 Abs. 1 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 ist für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

Für einen Wassermesser mit einer Verrechnungsgröße von 3 m³/h wurde die jährliche Bereitstellungsgebühr mit € 90,00 exkl. 10 % USt. festgesetzt.

Für einen Wassermesser mit einer Verrechnungsgröße von 7 m³/h wurde die jährliche Bereitstellungsgebühr mit € 210,00 exkl. 10 % USt. festgesetzt.

Für einen Wassermesser mit einer Verrechnungsgröße von 12 m³/h wurde die jährliche Bereitstellungsgebühr mit € 360,00 exkl. 10 % USt. festgesetzt.

Für einen Wassermesser mit einer Verrechnungsgröße von 17 m³/h wurde die jährliche Bereitstellungsgebühr mit € 510,00 exkl. 10 % USt. festgesetzt.